Tarife und Beförderungsbedingungen

Das Düffelmobil bringt sie noch bis zum 01. März 2024 kostenlos durchs Gemeindegebiet!

Ab Montag dem 4. März 2024 gilt wieder der Bürgerbustarif. Die Fahrt im Bürgerbus kostet dann  pro Fahrt:

  • 1,00 € für die einfache Fahrt je Fahrgast.
  • 0,50 € zahlen Kinder von 7-14 Jahren.
  • Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.
  • Einzelfahrausweise werden ausschließlich beim Einstieg in den Bürgerbus ausgegeben, kein Vorverkauf.
  • Monatsfahrkarten zum Preis von 20 € für Erwachsene und 15 € für Kinder von 7-14 Jahren sind nur in der Geschäftsstelle des Bürgerbusses, Telefon: 02826-992450 erhältlich. Sie sind nicht übertragbar und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im angegebenen Monat.
  • Gültige Fahrausweise des VRR für das Tarifgebiet Kranenburg werden anerkannt und berechtigen ohne weitere Zuzahlung auch zur Fahrt im Bürgerbus.
  • Schwerbehinderte sowie ggf. deren Begleitperson im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes werden bei Vorlage eines gültigen Ausweises unentgeltlich befördert. Einen barrierefreien Zugang bietet der Bus leider nicht. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sind die Bürgerbusfahrer Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten beim Ein- und Ausstieg gerne behilflich.
  • Soweit die Mitnahme von Handgepäck, Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle im Fahrgastraum möglich ist, erfolgt die Mitnahme kostenlos. Auch Hunde können in Begleitung kostenlos mitfahren.
  • Die Sicherheit der Fahrgäste hat Vorrang!
  • Es gelten folgende Regeln:
  • Fahrgäste werden nur sitzend befördert. Es gibt keine Stehplätze.
  • Es dürfen maximal 8 Fahrgäste befördert werden.
  • Es besteht auf allen Plätzen Anschnallpflicht.
  • Kinder unter 12 Jahren müssen in geeigneten Kindersitzen angeschnallt gesichert sein. Hierfür stehen in beschränktem Umfang Sitzerhöhungen zur Verfügung. Es dürfen auch geeignete und zugelassene eigene Sitzschalen/- erhöhungen mitgebracht werden.
  • Für Kleinkinder müssen geeignete Babyschalen von den Begleitern mitgeführt werden.
  • Im Bürgerbus gilt das gesetzliche Rauchverbot
  • Es gelten die Beförderungsbedingen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW in Verbindung mit den Tarifbestimmungen für die Bürgerbuslinien der NIAG.